Das Konzept dient der Prävention von Kindeswohlgefährdungen und der Schaffung eines sicheren Kontaktes für Kinder, die wir im Rahmen der Hilfen gemäß der §§ 30,31 und 35 des SGB VIII begleiten.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt und Missbrauch ist eine zentrale Aufgabe von Institutionen, die mit dieser Zielgruppe arbeiten. Ein institutionelles Schutzkonzept dient dazu, sichere Rahmenbedingungen zu schaffen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen gewährleisten und fördert.
Das Hauptziel des Schutzkonzeptes ist es, die jungen Menschen vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt zu schützen. Dies umfasst die Prävention von Grenzüberschreitung, die Förderung eines respektvollen Miteinanders (Wohlverhaltenspflicht) und die Etablierung klarer Verfahrensweisen im Verdachtsfall. Durch transparente Strukturen und klare Handlungsanweisungen sollen sowohl das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen als auch das der Eltern und Sorgeberechtigten gestärkt werden.
Ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzeptes sind der professionelle Verhaltenskodex sowie die unabdinglichen Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, der als Leitlinie für das Verhalten aller Mitarbeitenden dient. Dieser professionelle Kodex definiert angemessenes Verhalten und hilft, Grenzüberschreitungen zu vermeiden. Hier kommt eine ''Verhaltensampel'' zur Anwendung, die das Verhalten entsprechend in untersagtes (rot), pädagogisch kritisches (gelb) und fachlich richtiges Verhalten (grün) kategorisiert.
Ein klar definiertes Vorgehen im Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung ist unabdingbar:
Beobachtung und Dokumentation: Auffälligkeiten werden sorgfältig beobachtet und detailliert dokumentiert.
Meldung: Bei Verdacht wird die Geschäftsführung sowie die pädagogische Fachleitung informiert.
Interne Fallbesprechung: Ein internes Team bewertet die Situation und entscheidet über das weitere Vorgehen. Dies geschieht auch im Sinne einer Vier-Augen-Überprüfung.
Einbindung externer Fachstellen: Bei Bedarf, entsprechend der Anforderungen, werden externe Fachstellen, wie das Jugendamt, hinzugezogen.
Schutzmaßnahmen: Zum Schutz des jungen Manschens werden, falls notwendig, sofortige Maßnahmen umgesetzt.
Junge Menschen sowie deren Familien sollen proaktiv in die Gestaltung der Hilfe einbezogen werden:
Mitbestimmung: In regelmäßigen Treffen können sie ihre Wünsche und Anliegen äußern.
Beschwerdemöglichkeiten: Es wird ermöglicht, Sorgen, Nöte und Beschwerden vertraulich gegenüber den Fachkräften und gegenüber der Geschäftsführung oder der Fachleitung zu äußern. Hierzu besteht die Möglichkeit, dies in persönlichen Gesprächen zu kommunizieren oder auf dem schriftlichen Weg (per Post, E-Mail).
Darüber hinaus wird ein entsprechender Meldebogen ausgehändigt.
Neben dem Verhaltenskodex / der Zusatzvereinbarung werden weitere präventive Maßnahmen umgesetzt:
Aufklärung: Junge Menschen werden über ihre Rechte informiert und darin bestärkt, diese einzufordern.
Umgang mit Nähe und Distanz: Schulungen zum professionellen Umgang mit Nähe und Distanz fördern ein gesundes Miteinander.
Risikomanagement: Regelmäßige Risikoanalysen identifizieren potenzielle Gefährdungen und ermöglichen proaktive Maßnahmen.
Unser qualifiziertes Schutzkonzept wird regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt:
Feedback: Rückmeldungen von jungen Menschen, Eltern, Kooperationspartnern und unseren Fachkräften fließen in die Weiterentwicklung unseres Schutzkonzeptes mit ein.
Evaluation: Regelmäßige Inter- und Supervison, sowie die regelmäßige Überprüfungen des Konzeptes stellen sicher, dass es den aktuellen Anforderungen ganzheitlich entspricht.
Anpassungen: Bei Bedarf werden notwendige Anpassungen vorgenommen, um den Schutz kontinuierlich sicherzustellen.
Ein effektives Schutzkonzept lebt von der aktiven Beteiligung aller in der Hilfe mitwirkenden. Durch klare Handlungsanweisungen, einen verbindlichen Verhaltenskodex, eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag und eine Kultur der Achtsamkeit schaffen wir ein Umfeld, in dem Kinder und Jugendliche sicher aufwachsen können. Die kontinuierliche Reflexion und Anpassung des Konzeptes gewährleistet, dass wir den Herausforderungen und Ansprüchen des Kinderschutzes stets gewachsen sind.
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